KFZ-Zulassung: So funktioniert es
Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs (KFZ) in Österreich ist ein notwendiger Schritt, um Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen zu dürfen. In diesem Leitfaden finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Abläufen und den benötigten Unterlagen.
1. Wo erfolgt die Zulassung (Anmeldung)?
Die Zulassung erfolgt bei einer Zulassungsstelle einer beliebigen Versicherung. Es gibt in ganz Österreich zahlreiche Zulassungsstellen, die diesen Service anbieten. Sie können in der Regel zu jeder Stelle gehen, sofern diese die Anmeldung für Ihren Meldebezirk anbietet. Die nächste Zulassungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Das KFZ kann nur auf den Hauptwohnsitz oder Firmensitz zugelassen werden.
2. Voraussetzungen für die Zulassung
Um ein Fahrzeug in Österreich zuzulassen, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Das Fahrzeug muss über eine gültige technische Genehmigung (Typenschein, COC-Papier oder Einzelgenehmigung) verfügen.
Das Fahrzeug ist fabriksneu oder es muss ein gültiges Pickerl haben.
Es muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Der Nachweis erfolgt über die Versicherungsbestätigung. Diese wird von der Zulassungsstelle direkt überprüft.
3. Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Zulassung benötigen Sie folgende Dokumente:
a. Persönliche Dokumente
Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
Vollmacht, wenn Sie sich vertreten lassen (Muster Vollmacht)
Bei juristischen Personen: Firmenbuchauszug
b. Fahrzeugdokumente
Typenschein, COC-Papier oder Einzelgenehmigung
Kaufvertrag oder Rechnung (als Eigentumsnachweis)
Bei Leasingfahrzeugen: Benutzungsbewilligung der Leasinggesellschaft
c. Versicherungsnachweis
Bestätigung der Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
d.. Bei (Eigen-)Importfahrzeugen: Finanzamtsbestätigung
Nachweis über die Entrichtung der NoVA (Normverbrauchsabgabe)
4. Ablauf der Zulassung
Vorbereitung der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle oben genannten Dokumente vollständig vorlegen können.
Besuch der Zulassungsstelle Ihrer Wahl während der Öffnungszeiten. Dort wird geprüft, ob alle Unterlagen vollständig sind.
Kennzeichen und Zulassungsschein: Sie erhalten die Kennzeichentafeln (so noch nicht vorhanden) und den Zulassungsschein sowie gegebenenfalls das “Pickerl”.
Zahlung der Gebühren: Die Kosten der Zulassung (inkl. Bearbeitungsgebühr und eventuell Kosten für neue Kennzeichen) sind vor Ort zu entrichten.
Die Gebühren betragen rund € 210,00 inkl. Kennzeichen und € 29,50 für den Scheckkarten-Zulassungsschein (wenn gewünscht).
Sind alle Unterlagen vollständig, so ist die Zulassung in wenigen Minuten erledigt.
5. Was passiert nach der Zulassung?
Nach der Zulassung ist Ihr Fahrzeug offiziell registriert. Folgende Schritte sind zu beachten:
Bringen Sie die Kennzeichentafeln am Fahrzeug an und - wenn Sie ein “Pickerl” erhalten haben - dieses oben rechts (beifahrerseitig) an der Windschutzscheibe.
Der Zulassungsschein (Teil I) muss immer bei Verwendung des Fahrzeuges mitgeführt werden.
Den Typenschein an einem sicherer Ort verwahren, auf keinen Fall im KFZ.
6. Tipps zur Zulassung
Falls Sie ein Fahrzeug importieren, planen Sie zusätzliche Zeit für die Abwicklung der NOVA-Zahlung und eventuell notwendige Begutachtungen ein.
7. KFZ Abmeldung
Für die Abmeldung eines KFZ benötigen Sie folgende Unterlagen:
1. Persönliche Dokumente
Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
Vollmacht, wenn Sie sich vertreten lassen
2. Fahrzeugdokumente
Typenschein, COC-Papier oder Einzelgenehmigung
Zulassungsschein
Kennzeichen, sofern kein neues KFZ angemeldet wird.
Die Abmeldung eines KFZ ist kostenlos.
Bei weiteren Fragen oder Unterstützung bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!